Die Beprobung von Abfällen basiert auf die LAGA PN98. Die Probenahme dient der Probenahme nach Deponieverordnung (DepV), Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV). Als Fachkundler sind wir in der Lage, auf Grundlage der vorhandenen Informationen Probenahmestrategien zu entwickeln und darauf aufbauend Probenahmepläne zu erstellen. Weiterhin werden Probenahmeprotokolle und Laborprobenbegleitprotokoll auf Unstimmigkeiten analysiert und die Ergebnisse der Analytik bewertet.
